Wer sind wir ?

Bürger der Gemeinde Freisen beteiligten sich aktiv am Projekt Netzwerk, das die Gemeinde bis Ende 2009 mit Unterstützung des Umweltministeriums des Saarlandes durchführte. Die Arbeitsgruppe „Unsere Gemeinde morgen“ forcierte das Thema Energie, organisierte die erste Energiemesse und fand die Idee zur Gründung einer Genossenschaft.

33 Bürger und Unternehmen aus der Region gründeten im September 2009 die Bürger Energie Genossenschaft (BEG) eG. Aktuell haben wir 207 Mitglieder mit insgesamt 1.808 Geschäftsanteilen.

Was machen wir ?
Engagierte Bürger wollen aktiv die Zukunft gestalten für eine eigene, unabhängige und umweltschonende Energieversorgung in der Region. Wir wollen eine Vorbildrolle ausüben und viele Energieprojekte, auch modellhaft, umsetzen. Wir haben uns folgendes zur  Aufgabe gesetzt

  • Nutzung der Erneuerbaren Energien
  • Schonung der Umwelt
  • Erhalt von Ressourcen für unsere Kinder und Enkel
  • Optimierung der Energiekosten
  • Förderung der regionalen Wirtschaft und der Arbeitsplätze

Welche Vorteile haben Sie durch eine Mitgliedschaft ?
Gemäß Gesetz ist eine Genossenschaft dazu verpflichtet, zum Wohl ihrer Mitglieder zu arbeiten. Die Bürger Energie Genossenschaft (BEG) eG will deshalb langfristig Gewinne erwirtschaften und ihre Mitglieder am Erfolg beteiligen. Über die Verwendung erwirtschafteter Überschüsse, über Investitionen und die Höhe einer Ausschüttung bestimmen die Mitglieder auf Vorschlag des Vorstandes selbst und gemeinschaftlich in der Generalversammlung.

Des Weiteren kann die Bürger Energie Genossenschaft (BEG) eG für ihre Mitglieder die Aufgaben einer Einkaufsgenossenschaft wahrnehmen oder andere für die Gemeinschaft nützliche Leistungen erbringen.

Gibt es ein Risiko ?
Sie bestimmen, wieviele Anteile à 500 Euro Sie erwerben möchten; ein Anteil ist immer erforderlich. Sie können auch später weitere Anteile erwerben. Ihre Haftung ist beschränkt auf die Anzahl Anteile, eine Nachschusspflicht besteht nicht. Eine Genossenschaft entscheidet demokratisch, deshalb hat jedes Mitglied in der Generalversammlung - unabhängig von der Anzahl der Anteile - nur eine Stimme. Somit ist gewährleistet, dass keine „Übernahme“ durch kapitalkräftige Investoren stattfinden wird. Nach einer Sperrfrist von 5 Jahren können die Anteile insgesamt oder teilweise zurückgegeben werden und Sie bekommen Ihr Geschäftsguthaben zurück.

Bei nachrangigen Darlehen, die die Genossenschaft zur Finanzierung von Projekten einwirbt, haben diese Darlehen Nachrangcharakter. Im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz der Genossenschaft würden diese Darlehen hinter Forderungen anderer Gläubiger (z.B. Banken) zurückstehen. Die Genossenschaft steht unter ständiger Kontrolle und Aufsicht des Genossenschaftsverbandes, um solche Risiken im Vorfeld zu minimieren.

Die hier gemachten Angaben stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar und sollen nur einen kurzen Überblick geben. Bitte informieren Sie sich vor der Beteiligung an der Genossenschaft detailliert bei den angegebenen Quellen. Die zusätzliche unabhängige Einholung einer ausführlichen und individuellen Steuer- und Rechtsberatung im Vorfeld wird empfohlen.

Gemäß Kleinanlegerschutzgesetz besteht für diese Angebote keine Prospektpflicht.

Vor Vertragsabschluß (verbindliche Zeichnung) haben die Interessenten die Möglichkeit, wesentliche Informationen über eine Vermögensanlage im Rahmen der Genossenschaft beim Vorstand einzuholen. Ebenso liegen in den Geschäftsräumen im Rathaus der Gemeinde Freisen (Schulstraße 60, 66629 Freisen) die Geschäftsberichte zur Einsichtnahme aus.

Unsere Projekte
Eigene Photovoltaik-Anlagen, Beteiligungen an Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Windkraftanlagen,
Zukünftig sind auch Blockheizkraftwerke, dezentrale Kraftwerke, Wind- und Wasserkraftanlagen, Biogasanlagen sowie weitere Themen aus dem Bereich Erneuerbare Energien, z.B. Elektromobilität, geplant

Wo und wie setzen wir Projekte um ?
Projekte werden in unserer Region durchgeführt. Wir planen Projekte mit den Gemeinden und den Bürgern. So entstehen  bedarfsgerechte und wirtschaftliche Lösungen. Erst wenn 40-50 % der Investitionssumme durch Eigenkapital gedeckt sind, beginnt die Umsetzung. Nach der erfolgreichen Realisierung entstehen Erträge, die der Genossenschaft zufließen. Nach Abzug von Abgaben und Unkosten verbleibende Gewinne werden in Form von gesetzlichen und freiwilligen Rücklagen in der Genossenschaft angesammelt bzw. auf Beschluß der Generalversammlung anteilig an die Mitglieder ausgeschüttet.

Wer darf mitmachen ?
Jeder kann Mitglied in der BEG werden, also Privatpersonen, Clubs und Vereine sowie Unternehmen und öffentlich-rechtliche Körperschaften. Es gibt keine regionalen Begrenzungen.

Wie können Sie mitmachen ?
Sie beantragen schriftlich Ihre Mitgliedschaft in der Bürger Energie Genossenschaft (BEG) eG

Formulare erhalten Sie: